3.
Mit Abschluß eines Mietvertrages (schriftlich/mündlich) über eines der bekanntgegebenen Objekte oder einem der bekanntgegebenen Anbieter ist der HomeCompany umgehend mitzuteilen. Kommt aufgrund des Angebots statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes oder ein zusätzliches Geschäft zustande und hat die HomeCompany die Möglichkeit zum Abschluß dieses Geschäfts nachgewiesen oder vermittelt, so steht der HomeCompany die Provision nach dem/n zustandegekommenen Geschäften zu.
4.
Mit Abschluß eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich) wird eine Provision in Höhe von 1.5 Monatmieten zzgl. MwSt. sofort fällig. Ist das Objekt vom Vermieter der HomeCompany gegenüber für eine Mietdauer unter 10 Monaten angeboten, sucht der Wohnrauminteressent für unter 10 Monaten Mietzeit und liegt die tatsächliche Nutzungsdauer unter/bis 10 Monaten, so berechnet sich die Provision entsprechend nebenstehnder Staffelung:
Provisionstabelle
in % einer Monatsmiete (zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer):
bis zu 1 Monat: 25 %
bis zu 2 Monaten: 40 %
bis zu 3 Monaten: 55 %
bis zu 4 Monaten: 70 %
bis zu 5 Monaten: 85 %
bis zu 6 Monaten: 100 %
bis zu 8 Monaten: 120 %
bis zu 10 Monaten: 135 %
über 10 Monaten: 150 %
5.
Die Berechnungsgrundlage ist die Pauschalmiete, sofern vom Vermieter nicht bereits gesondert Nebenkosten angegeben wurden. Spätere Änderungen des Mietzinses haben keinen Einfluß auf die Berechnungsgrundlage des abgewickelten Auftrages.
6.
Eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses begründet keinerlei Ansprüche gegen die HomeCompany. Der Anspruch der HomeCompany auf die volle, nach dem ursprünglichen Mietvertrag angefallene Vermittlungsgebühr bleibt hiervon unberührt.
7.
Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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